Preise & Ehrungen
Geschrieben von: Norbert Kramer |
Ehrungen sind wichtig, unverzichtbar und oft die einzige Chance, an Mitarbeiter und Sportler einen Dank abzustatten. Ehrungen des Landes Rheinland-PfalzSilbernes LorbeerblattHöchste Sportauszeichnung in Deutschland. Es wird vom Bundespräsidenten an herausragende Sportlerinnen und Sportler auf Vorschlag der Spitzenverbände und des Deutschen Sportbundes verliehen. Sportplakette des Landes Rheinland-PfalzSie wird seit 1963 verliehen. Ministerpräsident Dr. Peter Altmeier hatte sie eingeführt. Seitdem erfolgt die Verleihung jährlich durch den Ministerpräsidenten. Geehrt werden herausragende Sportlerinnen und Sportler sowie Funktionäre. Sie wird in Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen und besonderer Verdienste um den Sport im Lande Rheinland-Pfalz verliehen. Die Sportplakette kann auch an Personen verliehen werden, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landes haben, wenn sie ihre Verdienste um den Sport im Lande Rheinland-Pfalz erworben haben. Für die Verleihung sind die Mitglieder der Landesregierung vorschlagsberechtigt. Sport-ObeliskFür Persönlichkeiten, die sich in Sportvereinen in langjährigem Wirken (mindestens 20 Jahre) verdient gemacht haben, und für Sportlerinnen und Sportler mit besonderer Vorbildfunktion stiftet der Sportminister des Landes den "Sport-Obelisk". Der Sport-Obelisk wird in einer Stufe verliehen. Vorschlagsberechtigt sind Mitglieder der Landesregierung, die Sportorganisationen, die Landkreise und die kreisfreien Städte. Jährlich werden lediglich fünf Personen ausgezeichnet. Vorschläge aus Vereinen für diese Auszeichnung sind bis spätestens 31. März des Jahres zu richten. Wappenschild des Landes Rheinland-PfalzDas vom Ministerpräsidenten am 15.02.1952 gestiftete Wappenschild des Landes Rheinland-Pfalz wird an Vereine verliehen, die sich aktiv der Pflege der Musik, des Gesangs, des Sports oder ähnlicher Aufgaben widmen. Es wird verliehen aus Anlass eines mindestens 100-jährigen ununterbrochenen Bestehens eines in Rheinland-Pfalz ansässigen Vereins. Es kann auch aus Anlass eines mehr als hundertjährigen Stiftungsfestes verleihen werden, wenn dieses Stiftungsfest einen angemessenen Rahmen für die Verleihung gewährleistet (110 Jahre, 120 Jahre, 125 Jahre, usw.) Es kann einem Verein nur einmal verliehen werden. Die Anträge auf Verleihung des Wappenschildes sind bei der Landesregierung rechtzeitig einzureichen, die sie mit ihrer Stellungnahme dem Ministerpräsidenten vorlegen. Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten an VereineDiese Ehrenurkunde wird an Sportvereine zum 150-jährigen Vereinsjubiläum verliehen, wenn sie das Wappenschild verliehen bekommen haben. Der Antrag des Vereins ist zu richten an den regionalen Sportbund. Der Sportbund leitet ihn weiter an die zuständige Landesregierung. In der Regel überreichen Oberbürgermeister oder Landrat die Ehrenurkunde. Sportvereine, die ihr 155, 160., 165. usw. Stiftungsfest feiern, können diese Ehrung ebenfalls beantragen. Für zurückliegende Jubiläen kann diese Ehrung nicht vergeben werden Ehrungen des LandessportbundesMeisterschaftsnadel des LSBEs gibt sie in Gold, Silber und Bronze. Die goldene wird jährlich verliehen an Erst-, Zweit- und Drittplazierte bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften. Auch Deutsche Meister der Aktivenklasse erhalten sie. Die Nadel in Silber gibt es für Juniorenmeister, die Nadel in Bronze für Jugendmeister. Junioren und Jugendliche werden von der Sportjugend Rheinland-Pfalz geehrt. LSB-EhrenplaketteSie dient der Würdigung von Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Bereichen, die sich um den Sport in Rheinland-Pfalz verdient gemacht haben. EhrennadelnLSB und Sportbünde verleihen Ehrennadeln in Gold, Silber und Bronze für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Vereinen und Verbänden. Mehr dazu bei den Geschäftsstellen. VereinsjubiläumsplaketteDie Vereinsjubiläumsplakette wird an Vereine anlässlich eines 100-jährigen, 125-jährigen, 150-jährigen oder eines entsprechenden Jubiläums verliehen. Vorschläge für die Verleihung der Vereinsjubiläumsplakette erfolgen von den regionalen Sportbünden. Die Überreichung der Plakette und ein Glückwunschschreiben des LSB-Präsidenten an den Verein nehmen in der Regel der LSB-Präsident oder die LSB-Vizepräsidenten vor. Politische EhrungenWichtige politische Ehrungen sind der Verdienstorden des Landes, die Verdienstmedaille des Landes, die Ehrennadel des Landes und natürlich das Bundesverdienstkreuz sowie die Sportplakette des Bundespräsidenten für Vereine.. Der Landessportbund ist Antragsteller gegenüber dem Land. Ehrungen durch den Deutschen Olympischen SportbundDurch den Deutschen Sportbund werden folgende Ehrungen verliehen Ludwig-Wolker-Plakette, Carl-Diem-Plakette, Friedrich-Wildung-Plakette, Preis Pro Ehrenamt, Alice Profé-Preis, das Grüne Band für vorbildliche Talentförderung im Verein, der Georg-von-Opel-Preis für die "Stillen Sieger". Hierüber können Sie sich umfassend auf der Homepage des DOSB unter www.dosb.de informieren. Ehrungen durch den Sportbund RheinhessenDie Ehrennadel mit Urkunde wird als Ehrennadel, Ehrennadel in Silber und Gold verliehen. Mit ihr werden Frauen und Männer in den Mitgliedsorganisationen geehrt, die sich durch langjährige verdienstvolle Mitarbeit ausgezeichnet haben. Die Ehrennadel kann auch verliehen werden an Frauen und Männer, die sich diese Verdienste außerhalb der Sportorganisation erworben haben. Die Verleihung der Ehrennadel setzt in der Regel eine zehnjährige Tätigkeit voraus. Die Verleihung der Ehrennadel in Silber setzt in der Regel den Besitz der Ehrennadel in Bronze sowie eine 15jährige Tätigkeit voraus. Voraussetzung für die Verleihung der Ehrennadel in Gold ist in der Regel der Zuständig beim Sportbund Rheinhessen: Gertrud Pfeifer (Telefon: 06131-2814-207). Weitere Ehrungsmöglichkeiten:Deutscher Bürgerpreis 2010Wie bewerbe ich mich für den Deutschen Bürgerpreis 2010? Vier Kategorien
Vorschlag durch DritteKennen Sie bürgerschaftlich engagierte Einzelpersonen oder Gruppen, die Sie für den Deutschen Bürgerpreis 2010 vorschlagen möchten? Dann nutzen Sie bitte das Onlineformular „Vorschlag durch Dritte“. > zum Onlineformular Die Auswahlkriterien des Jugendförderpreises der Stadt Mainz werden derzeit überarbeitet. Wir werden nachberichten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Norbert Kramer: E-Mail: norbert.kramer (at) web.de Telefon: 06131 - 50 74 63 |
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 18. November 2010 um 08:30 Uhr |